- Substitut
-
* * *
◆ Sub|sti|tutI 〈m. 16〉1. Ersatzmann, StellvertreterII 〈n. 11〉 Ersatz, Ersatzmittel[→ substituieren]◆ Die Buchstabenfolge sub|st... kann in Fremdwörtern auch subs|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -standard (→a. Standard).* * *
1Sub|s|ti|tut, das; -[e]s, -e [zu lat. substitutum, 2. Part. von: substituere, ↑ substituieren] (bildungsspr.):etw., was als Ersatz dient; Surrogat.1. Assistent od. Vertreter eines Abteilungsleiters im Einzelhandel (Berufsbez.)2.a) (bildungsspr. veraltend) Stellvertreter, Ersatzmann;b) (Rechtsspr.) [Unter]bevollmächtigter.* * *
Substitut[lateinisch substitutus »Stellvertreter«, zu substituere, substitutum »an die Stelle von jemandem oder etwas setzen«],2) der, -en/-en, Recht: Person, die in einem Schuldverhältnis vollständig an die Stelle des Schuldners tritt, also die Ersatzperson des Schuldners. Die Gestellung eines Substituten ist dem Schuldner nur ausnahmsweise gestattet (z. B. beim Auftrag gemäß § 664 Absatz 1 Satz 2 BGB); im Übrigen hat er seine Verpflichtungen grundsätzlich in eigener Person zu erfüllen.3) der, -en/-en, röm. Kurie: im Staatssekretariat der Vertreter des Kardinalstaatssekretärs für die erste Abteilung; bei Sedisvakanz ihr Leiter.4) der, -en/-en, Wirtschaft: im Einzelhandel Assistent oder Vertreter des Abteilungsleiters, der diesen später ersetzen soll; kein Lehrberuf, meist kaufmännische Ausbildung.* * *
1Sub|sti|tut, das; -[e]s, -e [zu lat. substitutum, 2. Part. von: substituere, ↑substituieren] (bildungsspr.): etw., was als Ersatz dient; Surrogat.————————2Sub|sti|tut, der; -en, -en [lat. substitutus = Stellvertreter]: 1. Assistent od. Vertreter eines Abteilungsleiters im Einzelhandel (Berufsbez.). 2. a) (bildungsspr. veraltend) Stellvertreter, Ersatzmann; b) (Rechtsspr.) [Unter]bevollmächtigter.
Universal-Lexikon. 2012.